Si advokát? Chceš napredovať v kariére? Nezmeškaj príležitosť stať sa súčasťou prestížnej advokátskej kancelárie!
Klikni sem pre viac informácií.
Haben Sie
Fragen?

Anwaltshonorar, Rechtsanwaltkanzlei, Slowakei


Wir versuchen, unser Gebührenmodell transparent zu machen, damit Sie wissen, wie viel Ihre Vertretung in familienrechtlichen Angelegenheiten kosten würde.

Die meiste Zeit arbeiten wir auf Stundenbasis, die bei 80 Euro pro halbe Stunde beginnt.

Zu Beginn bitten wir um einen Halter.

Wir führen auch ein Pauschalmodell in Fällen durch, in denen beide Parteien sich auf alles geeinigt haben und es nur gerichtlich lösen möchten.

Der Standard-Scheidungsfall umfasst etwa 10 Stunden Anwaltsarbeit.



Das Anwaltshonorar wird meistens in einer Vereinbarung geregelt. Wird das Honorar nicht vereinbart, so richtet es sich nach der Verordnung des Justizministeriums der SR Nr. 655/2004 der Gesetzessammlung über Honorar und Aufwendungsersatz für anwaltliche Rechtsleistungen.

Falls Sie wissen möchten, wie viel die Rechtshilfe in Ihrem Fall in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Bratislava kosten würde, schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an: Kontakt. Schreiben Sie uns Ihr Rechtsproblem. Die Antwort bekommen Sie innerhalb von einigen Stunden (bzw. Minuten) auf Ihre E-Mail.

In der Rechtsanwaltskanzlei können folgende Honorararten vereinbart werden:

Anteilsvergütung
Eine Anteilsvergütung kann in Form eines Prozentanteiles am Wert der Sache, die den Gegenstand eines Verfahrens vor Gericht oder einer anderen Behörde darstellt, vereinbart werden.

Stundenvergütung
Die Stundenvergütung wird nach der Anzahl der Stunden, die für die Rechtsleistung notwendig sind, vereinbart.

Pauschalvergütung
Eine Pauschalvergütung wird in folgenden Fällen vereinbart: für Rechtsleistungen in einem bestimmten Zeitraum oder auf unbefristete Zeit, für vollständige Abwicklung einer Sache oder einer Gruppe von Sachen.

Tarifvergütung
Die Tarifvergütung wird nach der Anzahl der vom Anwalt tatsächlich ausgeführter Leistungen bestimmt, wobei der Wert einer Leistung der Rechtshilfe frei vereinbart oder gemäß Verordnung des Justizministeriums Nr. 655/2004 der Gesetzessammlung je nach dem Wert der Sache festgelegt wird.


JUDr. Milan Ficek,
Rechtsanwalt, Slowakei
Chatbot
Hallo,
mein Name ist Lexana und ich bin eine virtuelle Assistentin. Bitte wählen Sie unten aus, womit Sie mir Ihnen helfen soll.