Forderungseintreibung in der Slowakei

Die
Eintreibung von Forderungen
durch Leistungen eines
Anwaltes
– der Rechtsanwaltskanzlei in Bratislava hat mehrere
Vorteile
im Vergleich zur
Forderungseintreibung durch verschiedene Handelsgesellschaften. Sie
haben nicht nur die Sicherheit einer
rechtlichen
Eintreibung ihres
Geldes,
sondern auch einer
seriösen und persönlichen
Einstellung.
Die
Forderungseintreibung leiten
wir nach der Übernahme der Vertretungsvollmacht ein. Bei einer
Forderungseintreibung werden wir zusammen mit dem Grundwert auch die
Kosten des Gerichtsverfahrens und der Anwaltschaft eintreiben. Bei
erfolgreicher Eintreibung bekommen Sie die sämtlichen ausgegebenen
Kosten zurück. Mehr Infos unter
Forderungseintreibung – Preis und
Bedingungen
Die untere Grenze bei der Eintreibung von Forderungen (Schulden) ist
gesetzlich nicht begrenzt. Auch
kleine Forderungen
sind Forderungen und einige kleine Forderungen können einen großen
Schuldbetrag ausmachen.
Das Geld wird von den Schuldnern auf dem Gebiet der Slowakei samt
Zinsen eingetrieben.
- Forderungseintreibung (Geldeintreibung) –
Ablauf
- Forderungseintreibung – Preis und Bedingungen
- Forderungseintreibung – Anwaltshonorar
- Forderungseintreibung – Beispiel
- Forderungseintreibung – notwendige
Unterlagen und Informationen
- Forderungseintreibung – Zahlungsbefehl
- BESCHLEUNIGTE FORDERUNGSEINTREIBUNG durch
Zahlungsbefehl innerhalb von 10 Tagen
-
Schweigepflicht
Forderungseintreibung (Geldeintreibung) – Ablauf
Hier ist ein
Modellablauf der
Geldeintreibung von einem Schuldner:
- Nach der Übernahme der Vertretung – Unterzeichnung des Formblattes
einer Vollmacht –
übernehmen wir
von Ihnen
Urkunden, welche die
Sache betreffen und die Sie zur Verfügung haben (Dokumente können auch
per E-Mail oder Post zugeschickt werden).
- Dem Schuldner
schicken wir eine Mahnung mit
dem Zahlungstermin und der Aufforderung zur Schuldanerkennung; falls
Sie den Schuldner bereits aufgefordert haben, können wir gleich eine
Klage einreichen (siehe auch
beschleunigte Forderungseintreibung durch
Zahlungsbefehl innerhalb von 10 Tagen).
Zahlt der Schuldner
auf Aufforderung des Anwaltes,
so ist die Sache erledigt und das Geld, das eingetrieben wurde, wird
auf Ihr Konto gezahlt.
Zahlt der Schuldner die Forderung – den Schuldbetrag nicht zurück,
reagiert er allerdings auf unsere Aufforderung, so werden wir mit ihm
zum Zweck
der Sicherung der Schuld
und ihrer erfolgreichen Eintreibung kommunizieren.
- Tritt keiner der oben genannten Fälle ein, so werden wir eine
Klage
vorbereiten und diese Klage dem örtlich und
sachlich zuständigen Gericht oder dem Schiedsgericht zustellen. In
diesem Verfahren werden wir Sie bei der Forderungseintreibung
bis
zur vollständigen Beendigung der Sache, d.h. bis
zur Ausgabe eines rechtskräftigen Beschlusses vertreten.
- Zahlt der Schuldner nicht einmal aufgrund eines rechtskräftigen
gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Beschlusses, so werden wir Sie
weiter
im Exekutionsverfahren
vertreten.
Über den Stand der einzutreibenden Forderung werden wir Sie
regelmäßig
informieren.
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Forderungseintreibung – Preis und Bedingungen
- Nach der Übernahme der Vertretung sind Sie verpflichtet, eine
Vertretungsanzahlung zu leisten. Diese beträgt in der Regel den Wert
von
2 Handlungen der Rechtshilfe.
Der Wert einer Handlung hängt von der Höhe der Forderung ab und wir
werden Ihnen den Betrag auf Anforderung bekannt geben. In der Regel ist
es ein Betrag in Höhe von 2 – 5% der Gesamtschuld.
- Bei einer erfolgreichen Forderungseintreibung bekommen Sie alle
aufgewandten Kosten zurück. Wir werden die Klage so formulieren, damit
das Gericht auch eine Erstattung der Prozesskosten zuerkennt.
Es
ist also Ihr Schuldner, der unsere Leistungen bezahlen wird.
Erfolgreiche Geldeintreibung
erfordert Sorgfalt und
Erfahrungen. Wir wissen, wie man sicherstellen
kann, dass Sie Ihr Geld ohne unnötige Kosten auch wirklich wieder sehen
werden.
Es ist nicht egal, wer Ihre Forderung
eintreibt.
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Forderungseintreibung – Anwaltshonorar
Wesentlich ist der Zeitpunkt, an dem der Schuldner seine Schuld
bezahlt.
- Zahlt der Schuldner
seine Schuld nach der
Zustellung der Mahnung unserer Rechtsanwaltskanzlei
in Bratislava:
so wird das Honorar unserer Rechtsanwaltskanzlei in Bratislava bei
vorstehender Vereinbarung
5% des eingetriebenen
Betrages darstellen. Das Honorar kann aber auch
individuell vereinbart werden oder als
Pauschalbetrag,
und zwar vor allem bei mehreren
Forderungen, festgelegt werden.
- Zahlt der Schuldner
aufgrund der Mahnung nicht, so
werden wir Sie im Gerichtsverfahren oder Schiedsverfahren
vertreten (Sie müssen die Gerichtsgebühr für die
Einleitung des Verfahrens in Höhe von 6% des Klagebetrages bezahlen).
- Da es sich um eine anwaltliche Vertretung handelt, hat der Anwalt
beim Erfolg in der Sache einen Anspruch auf Erstattung der Kosten der
Rechtsvertretung gemäß Verordnung des Justizministeriums der SR Nr.
655/2004 der Gesetzessammlung über Honorar und Aufwendungsersatz für
anwaltliche Rechtsleistungen.
Nach einer erfolgreichen Forderungseintreibung werden Sie 100% des
Schuldbetrages, sowie Verzugszinsen und eventuelle Vertragsstrafen
zurückbekommen. Die gezahlten Prozesskosten werden Ihnen erstattet.
Wird der Schuldbetrag aufgrund eines Urteils oder Schiedsurteils nicht
gezahlt, so werden wir Sie
im Exekutionsverfahren
vertreten.
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Forderungseintreibung – Beispiel
Beispiel der Eintreibung einer Forderung in Höhe von 10 000,- € auf
gerichtlichem Wege:
Zahlt der Schuldner aufgrund der Aufforderung die Forderung nicht,
so
werden wir Sie im Gerichtsverfahren vertreten.
Bei einem Erfolg in der Sache stehen Ihnen in diesem Fall der gesamte
Klagebetrag, d.h. 10 000,- €, die gezahlte Gerichtsgebühr (600,- €)
sowie die Verzugszinsen (ca. 10% jährlich), bzw. auch Vertragsstrafen,
falls sie vereinbart wurden, zu. Unserer Rechtsanwaltskanzlei in
Bratislava stehen die Kosten der Anwaltschaft gemäß Verordnung
des Justizministeriums Nr.
655/2004 der Gesetzessammlung zu, in diesem Fall ist es ein Betrag in
Höhe von 555,90 € (d.h. für 2 Handlungen der Rechtshilfe). Unser
Honorar zahlt Ihr Schuldner.
Zahlt der Schuldner seine Schuld nicht einmal aufgrund eines
Gerichtsurteiles, so werden wir
Sie im
Exekutionsverfahren vertreten. In
diesem Fall stehen Ihnen der gesamte Grundwert von 10 000,- €, die
gezahlte Gerichtsgebühr und Verzugszinsen, bzw. auch Vertragsstrafen
zu.
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Forderungseintreibung – notwendige Unterlagen und Informationen
Für die Forderungseintreibung werden wir von Ihnen einige dieser
Dokumente brauchen:
- Angaben zum Schuldner und zur Schuld,
- Unterlagen zur Entstehung der Beziehung zu dem Schuldner,
- Auftrag, Schriftverkehr bei einem mündlichen Auftrag, bzw. Vertrag,
Wechsel,
- Rechnungen,
- bei einer Teilzahlung der Rechnung Angaben zu dieser Teilleistung,
- eventuelle weitere Urkunden oder Angaben zum Vertragsverhältnis,
Zeugen.
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Forderungseintreibung – Zahlungsbefehl
Zahlungsbefehl in der Slowakei
- Bei dem Vorbringen einer Klage
auf Zahlung eines Finanzbetrages, ungeachtet dessen Höhe, erhebt der
Antragssteller eine Klage beim Gericht und beantragt im vereinfachten
Verfahren die
Ausgabe eines Zahlungsbefehls.
Für die Ausgabe des Zahlungsbefehls ist die Zahlung einer
Gerichtsgebühr von 6% des Streitwertes, mindestens allerdings 16,50 €
notwendig.
Erkennt das Gericht die Beweise,
die der Klage beigefügt wurden, als glaubwürdig und ausreichend an, so
gibt es im verkürzten Verfahren ein Zahlungsbefehl aus. Der
Zahlungsbefehl wird anschließend vom Gericht dem Antragsgegner
zugestellt. Ihm
steht die Frist von 15 Tagen zu, um
gegen diesen Zahlungsbefehl einen Einspruch zu erheben
und Tatsachen zu nennen, die er für wichtig hält, und wegen deren er
die Klage nicht akzeptiert.
Legt
der Antragsgegner
keinen Einspruch oder erst
verspätet ein, so hat der Zahlungsbefehl die
Wirkungen
eines rechtskräftigen Urteils und kann als
Unterlage für ein Exekutionverfahren dienen.
Falls Sie an einer Forderungseintreibung in einem verkürzten Verfahren
durch Ausgabe eines Zahlungsbefehls interessiert sind,
kontaktieren Sie uns.
Wechsel- (Scheck-)Zahlungsbefehl
- Ein
Wechselzahlungsbefehl
ist auch eine Form der Ausübung des Rechtes im vereinfachten Verfahren.
Eine Voraussetzung für die Anwendung eines Wechsel-
(Scheck-) Zahlungsbefehls
ist das Bestehen eines
Wechsels oder Schecks. Den Wechsel (Scheck) muss
der Kläger im Original vorweisen. Auf Antrag des Klägers wird das
Gericht anschließend einen Wechsel- (Scheck-)Zahlungsbefehl ausstellen
und dem Beklagten zustellen, wobei der Antragsgegner eine Frist von
nur
3 Tagen hat, um den geforderten Betrag und die
Prozesskosten zu bezahlen oder in derselben Frist
Einsprüche
einzulegen.
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BESCHLEUNIGTE FORDERUNGSEINTREIBUNG durch Zahlungsbefehl innerhalb von 10 Tagen
Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Bratislava
treibt
Forderungen in einem sogen. beschleunigten Verfahren ein.
Im Falle der
Zahlung der Gerichtsgebühr bereits bei
der Antragsstellung und beim
Beifügen
des Formblattes für die Ausgabe eines
Zahlungsbefehls laut vorgeschriebenem durch das Justizministerium der SR
ausgestelltem Muster
wird das Gericht einen
Zahlungsbefehl bereits innerhalb von 10 Tagen ausstellen.
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Schweigepflicht
Der Anwalt ist verpflichtet,
Stillschweigen
über sämtliche Tatsachen, die er im Zusammenhang mit der Erbringung der
Rechtsleistungen sowie Eintreibung Ihrer Forderungen erfahren hat,
zu
bewahren. Hier besteht ein Unterschied zu der
Forderungseintreibung durch verschiedene Handelsgesellschaften. Diese
Gesellschaften sind nämlich mit keiner gesetzlichen Schweigepflicht
gebunden.
- Nur der Klient, bzw. nach seinem Tod nur sein Rechtsnachfolger, können
den Anwalt seiner Schweigepflicht entbinden. Die Entbindung der
Schweigepflicht durch Klienten, seinen Rechtsnachfolger oder seine
Rechtsnachfolger muss schriftlich erfolgen und dem Anwalt adressiert
werden. In einem Gerichtsverfahren kann dies auch mündlich zu
Protokoll gegeben werden. Auch danach ist der Anwalt allerdings
verpflichtet, Stillschweigen zu bewahren, soweit aus den Umständen des
Falls offensichtlich ist, dass ihn der Klient oder sein
Rechtsnachfolger dieser Verpflichtung unter Druck oder in Not entbunden
hat.
- Treiben Sie Ihre Forderungen mit
Hilfe von Spezialisten ein!
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JUDr. Milan Ficek,
Rechtsanwalt, Bratislava