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Forderungseintreibung in der Slowakei


Die Eintreibung von Forderungen durch Leistungen eines Anwaltes – der Rechtsanwaltskanzlei in Bratislava hat mehrere Vorteile im Vergleich zur Forderungseintreibung durch verschiedene Handelsgesellschaften. Sie haben nicht nur die Sicherheit einer rechtlichen Eintreibung ihres Geldes, sondern auch einer seriösen und persönlichen Einstellung.

Die Forderungseintreibung leiten wir nach der Übernahme der Vertretungsvollmacht ein. Bei einer Forderungseintreibung werden wir zusammen mit dem Grundwert auch die Kosten des Gerichtsverfahrens und der Anwaltschaft eintreiben. Bei erfolgreicher Eintreibung bekommen Sie die sämtlichen ausgegebenen Kosten zurück. Mehr Infos unter Forderungseintreibung – Preis und Bedingungen

Die untere Grenze bei der Eintreibung von Forderungen (Schulden) ist gesetzlich nicht begrenzt. Auch kleine Forderungen sind Forderungen und einige kleine Forderungen können einen großen Schuldbetrag ausmachen.

Das Geld wird von den Schuldnern auf dem Gebiet der Slowakei samt Zinsen eingetrieben.

- Forderungseintreibung (Geldeintreibung) – Ablauf
- Forderungseintreibung – Preis und Bedingungen
- Forderungseintreibung – Anwaltshonorar
- Forderungseintreibung – Beispiel
- Forderungseintreibung – notwendige Unterlagen und Informationen
- Forderungseintreibung – Zahlungsbefehl
- BESCHLEUNIGTE FORDERUNGSEINTREIBUNG durch Zahlungsbefehl innerhalb von 10 Tagen
- Schweigepflicht


Forderungseintreibung (Geldeintreibung) – Ablauf

Hier ist ein Modellablauf der Geldeintreibung von einem Schuldner:

- Nach der Übernahme der Vertretung – Unterzeichnung des Formblattes einer Vollmacht – übernehmen wir von Ihnen Urkunden, welche die Sache betreffen und die Sie zur Verfügung haben (Dokumente können auch per E-Mail oder Post zugeschickt werden).
- Dem Schuldner schicken wir eine Mahnung mit dem Zahlungstermin und der Aufforderung zur Schuldanerkennung; falls Sie den Schuldner bereits aufgefordert haben, können wir gleich eine Klage einreichen (siehe auch beschleunigte Forderungseintreibung durch Zahlungsbefehl innerhalb von 10 Tagen).
Zahlt der Schuldner auf Aufforderung des Anwaltes, so ist die Sache erledigt und das Geld, das eingetrieben wurde, wird auf Ihr Konto gezahlt.
Zahlt der Schuldner die Forderung – den Schuldbetrag nicht zurück, reagiert er allerdings auf unsere Aufforderung, so werden wir mit ihm zum Zweck der Sicherung der Schuld und ihrer erfolgreichen Eintreibung kommunizieren.

- Tritt keiner der oben genannten Fälle ein, so werden wir eine Klage vorbereiten und diese Klage dem örtlich und sachlich zuständigen Gericht oder dem Schiedsgericht zustellen. In diesem Verfahren werden wir Sie bei der Forderungseintreibung bis zur vollständigen Beendigung der Sache, d.h. bis zur Ausgabe eines rechtskräftigen Beschlusses vertreten.
- Zahlt der Schuldner nicht einmal aufgrund eines rechtskräftigen gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Beschlusses, so werden wir Sie weiter im Exekutionsverfahren vertreten.

Über den Stand der einzutreibenden Forderung werden wir Sie regelmäßig informieren.

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Forderungseintreibung – Preis und Bedingungen

- Nach der Übernahme der Vertretung sind Sie verpflichtet, eine Vertretungsanzahlung zu leisten. Diese beträgt in der Regel den Wert von 2 Handlungen der Rechtshilfe. Der Wert einer Handlung hängt von der Höhe der Forderung ab und wir werden Ihnen den Betrag auf Anforderung bekannt geben. In der Regel ist es ein Betrag in Höhe von 2 – 5% der Gesamtschuld.

- Bei einer erfolgreichen Forderungseintreibung bekommen Sie alle aufgewandten Kosten zurück. Wir werden die Klage so formulieren, damit das Gericht auch eine Erstattung der Prozesskosten zuerkennt. Es ist also Ihr Schuldner, der unsere Leistungen bezahlen wird.

Erfolgreiche Geldeintreibung erfordert Sorgfalt und Erfahrungen. Wir wissen, wie man sicherstellen kann, dass Sie Ihr Geld ohne unnötige Kosten auch wirklich wieder sehen werden. Es ist nicht egal, wer Ihre Forderung eintreibt.

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Forderungseintreibung – Anwaltshonorar

Wesentlich ist der Zeitpunkt, an dem der Schuldner seine Schuld bezahlt.

- Zahlt der Schuldner seine Schuld nach der Zustellung der Mahnung unserer Rechtsanwaltskanzlei in Bratislava:

so wird das Honorar unserer Rechtsanwaltskanzlei in Bratislava bei vorstehender Vereinbarung 5% des eingetriebenen Betrages darstellen. Das Honorar kann aber auch individuell vereinbart werden oder als Pauschalbetrag, und zwar vor allem bei mehreren Forderungen, festgelegt werden.

- Zahlt der Schuldner aufgrund der Mahnung nicht, so werden wir Sie im Gerichtsverfahren oder Schiedsverfahren vertreten (Sie müssen die Gerichtsgebühr für die Einleitung des Verfahrens in Höhe von 6% des Klagebetrages bezahlen).

- Da es sich um eine anwaltliche Vertretung handelt, hat der Anwalt beim Erfolg in der Sache einen Anspruch auf Erstattung der Kosten der Rechtsvertretung gemäß Verordnung des Justizministeriums der SR Nr. 655/2004 der Gesetzessammlung über Honorar und Aufwendungsersatz für anwaltliche Rechtsleistungen.

Nach einer erfolgreichen Forderungseintreibung werden Sie 100% des Schuldbetrages, sowie Verzugszinsen und eventuelle Vertragsstrafen zurückbekommen. Die gezahlten Prozesskosten werden Ihnen erstattet.

Wird der Schuldbetrag aufgrund eines Urteils oder Schiedsurteils nicht gezahlt, so werden wir Sie im Exekutionsverfahren vertreten.

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Forderungseintreibung – Beispiel

Beispiel der Eintreibung einer Forderung in Höhe von 10 000,- € auf gerichtlichem Wege:

Zahlt der Schuldner aufgrund der Aufforderung die Forderung nicht, so werden wir Sie im Gerichtsverfahren vertreten. Bei einem Erfolg in der Sache stehen Ihnen in diesem Fall der gesamte Klagebetrag, d.h. 10 000,- €, die gezahlte Gerichtsgebühr (600,- €) sowie die Verzugszinsen (ca. 10% jährlich), bzw. auch Vertragsstrafen, falls sie vereinbart wurden, zu. Unserer Rechtsanwaltskanzlei in Bratislava stehen die Kosten der Anwaltschaft gemäß Verordnung des Justizministeriums Nr. 655/2004 der Gesetzessammlung zu, in diesem Fall ist es ein Betrag in Höhe von 555,90 € (d.h. für 2 Handlungen der Rechtshilfe). Unser Honorar zahlt Ihr Schuldner.

Zahlt der Schuldner seine Schuld nicht einmal aufgrund eines Gerichtsurteiles, so werden wir Sie im Exekutionsverfahren vertreten. In diesem Fall stehen Ihnen der gesamte Grundwert von 10 000,- €, die gezahlte Gerichtsgebühr und Verzugszinsen, bzw. auch Vertragsstrafen zu.

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Forderungseintreibung – notwendige Unterlagen und Informationen

Für die Forderungseintreibung werden wir von Ihnen einige dieser Dokumente brauchen:
- Angaben zum Schuldner und zur Schuld,
- Unterlagen zur Entstehung der Beziehung zu dem Schuldner,
- Auftrag, Schriftverkehr bei einem mündlichen Auftrag, bzw. Vertrag, Wechsel,
- Rechnungen,
- bei einer Teilzahlung der Rechnung Angaben zu dieser Teilleistung,
- eventuelle weitere Urkunden oder Angaben zum Vertragsverhältnis, Zeugen.

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Forderungseintreibung – Zahlungsbefehl

Zahlungsbefehl in der Slowakei

- Bei dem Vorbringen einer Klage auf Zahlung eines Finanzbetrages, ungeachtet dessen Höhe, erhebt der Antragssteller eine Klage beim Gericht und beantragt im vereinfachten Verfahren die Ausgabe eines Zahlungsbefehls. Für die Ausgabe des Zahlungsbefehls ist die Zahlung einer Gerichtsgebühr von 6% des Streitwertes, mindestens allerdings 16,50 € notwendig. Erkennt das Gericht die Beweise, die der Klage beigefügt wurden, als glaubwürdig und ausreichend an, so gibt es im verkürzten Verfahren ein Zahlungsbefehl aus. Der Zahlungsbefehl wird anschließend vom Gericht dem Antragsgegner zugestellt. Ihm steht die Frist von 15 Tagen zu, um gegen diesen Zahlungsbefehl einen Einspruch zu erheben und Tatsachen zu nennen, die er für wichtig hält, und wegen deren er die Klage nicht akzeptiert. Legt der Antragsgegner keinen Einspruch oder erst verspätet ein, so hat der Zahlungsbefehl die Wirkungen eines rechtskräftigen Urteils und kann als Unterlage für ein Exekutionverfahren dienen.

Falls Sie an einer Forderungseintreibung in einem verkürzten Verfahren durch Ausgabe eines Zahlungsbefehls interessiert sind, kontaktieren Sie uns.

Wechsel- (Scheck-)Zahlungsbefehl

- Ein Wechselzahlungsbefehl ist auch eine Form der Ausübung des Rechtes im vereinfachten Verfahren. Eine Voraussetzung für die Anwendung eines Wechsel- (Scheck-) Zahlungsbefehls ist das Bestehen eines Wechsels oder Schecks. Den Wechsel (Scheck) muss der Kläger im Original vorweisen. Auf Antrag des Klägers wird das Gericht anschließend einen Wechsel- (Scheck-)Zahlungsbefehl ausstellen und dem Beklagten zustellen, wobei der Antragsgegner eine Frist von nur 3 Tagen hat, um den geforderten Betrag und die Prozesskosten zu bezahlen oder in derselben Frist Einsprüche einzulegen.

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BESCHLEUNIGTE FORDERUNGSEINTREIBUNG durch Zahlungsbefehl innerhalb von 10 Tagen

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Bratislava treibt Forderungen in einem sogen. beschleunigten Verfahren ein. Im Falle der Zahlung der Gerichtsgebühr bereits bei der Antragsstellung und beim Beifügen des Formblattes für die Ausgabe eines Zahlungsbefehls laut vorgeschriebenem durch das Justizministerium der SR ausgestelltem Muster wird das Gericht einen Zahlungsbefehl bereits innerhalb von 10 Tagen ausstellen.

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Schweigepflicht

Der Anwalt ist verpflichtet, Stillschweigen über sämtliche Tatsachen, die er im Zusammenhang mit der Erbringung der Rechtsleistungen sowie Eintreibung Ihrer Forderungen erfahren hat, zu bewahren. Hier besteht ein Unterschied zu der Forderungseintreibung durch verschiedene Handelsgesellschaften. Diese Gesellschaften sind nämlich mit keiner gesetzlichen Schweigepflicht gebunden.

- Nur der Klient, bzw. nach seinem Tod nur sein Rechtsnachfolger, können den Anwalt seiner Schweigepflicht entbinden. Die Entbindung der Schweigepflicht durch Klienten, seinen Rechtsnachfolger oder seine Rechtsnachfolger muss schriftlich erfolgen und dem Anwalt adressiert werden. In einem Gerichtsverfahren kann dies auch mündlich zu Protokoll gegeben werden. Auch danach ist der Anwalt allerdings verpflichtet, Stillschweigen zu bewahren, soweit aus den Umständen des Falls offensichtlich ist, dass ihn der Klient oder sein Rechtsnachfolger dieser Verpflichtung unter Druck oder in Not entbunden hat.

- Treiben Sie Ihre Forderungen mit Hilfe von Spezialisten ein!

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JUDr. Milan Ficek,
Rechtsanwalt, Bratislava
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